Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen 
zur Haltung "gefährlich eingestufter" Hunde

Für bestimmte Hunderassen besteht die Pflicht einen Wesenstest für Hund und Halter nachzuweisen. 
Unabhängig von Rassezugehörigkeit, können Hunde, 
die auffällig sind oder eine gesteigerte Aggressivität aufzeigen, von der zuständigen Behörde auch als "gefährlich" eingestuft werden. Die Regelungen werden von den Bundesländern unterschiedlich getroffen. Letztlich benötigen Sie für die Haltung eine Erlaubnis und müssen Sachkunde- und Wesensprüfung nachweisen können. 
Ob Ihr Hund von der Rasse als gefährlich anzusehen ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.
Regelungen und Informationen der Stadt Bad Homburg finden Sie hier.

Checkliste
  1. Haltererlaubnis (Veterinäramt/Ordnungsamt)
  2. Vollendung 18. Lebensjahr
  3. Charakterliche Eignung vorhanden  (Polizeiliches Führungszeugnis)
  4. Mit Mikrochip gekennzeichneter Hund
  5. Nachgewiesene Hundehalterhaftpflicht
  6. Nachgewiesene Sachkunde
  7. Nachgewiesene Unbedenklichkeit des Hundes (Wesenstest)
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